Das BMF hat mit Verordnung vom 12. Juli 2004 den Zinssatz für 2004 mit 4,23 % festgesetzt. Die Zinssätze zur Evidenz betragen für: 2000: 4,9 %; 2001: 6,2 %; 2002: 5,5 %; 2003: 4,9 %.
Zur Erinnerung sei vermerkt, dass diese Steuerbegünstigung für natürliche Personen nur mehr für die Steuererklärung 2003 gilt. Sie steht ab 2004 nur mehr juristischen Personen zu. Für natürliche Personen wurde zum Ausgleich ab 2004 die Begünstigung des nichtentnommenen Gewinnes eingeräumt, wobei Freiberufler aber ausgeschlossen sind.